Genehmigungen - Versicherungen

Genehmigungen - Versicherungen

Ordnungsamt Werl

Eine öffentliche Veranstaltung muss beim zuständigen Ordnungsamt gemeldet werden. Dieses entscheidet dann, ob weitere Genehmigungen seitens der Ämter notwendig sind und welche Gebühren dafür erhoben werden.
Im Fall der Chinchilla InfoMesse haben wir nach Anfrage vom Ordnungsamt das OK bekommen, dass wir keine Genehmigungen benötigen - dies ist jedoch von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Das Kaminzimmer der Halle Holtum bietet ein schönes Ambiente, in dem man sich gemütlich zusammensetzen und Snacks oder gar Getränke zu sich nehmen kann. Laut Aussage des Ordnungsamtes dürfen wir hier neben der bisherigen o.g. Snacks und Getränken nun auch Kuchen und Kaffee anbieten (kostenpflichtige Genehmigung).


Veterinäramt

Da wir uns das Wohl der Chinchillas sehr zu Herzen nehmen, machen wir uns viele Gedanken darüber, wie wir ihnen auf der InfoMesse so wenig Stress wie möglich bereiten können. Darum kontaktierten wir auch hier das zuständige Kreisveterinärsamt. Dort informierte man uns darüber, dass öffentliche Veranstaltungen, auf denen Tiere zur Schau und zum Verkauf oder Tausch durch dritte angeboten werden, beantragt werden müssen. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes für die Veranstaltung einer Tierbörse" mit der weitere Auflagen für die Veranstaltung ist hier formlos. Näheres dazu unter Auflagen und Tierschutz.

Eine solche Erlaubniserteilung zieht eine Kontrolle des Amtveterinärs auf der Veranstaltung selbst nach sich, was bedeutet das vor Ort der zuständige Veterinär vorbeikommen und nachsehen kann, ob evtl. Auflagen eingehalten werden.


Versicherungen

Da bei jeder öffentlichen Veranstaltung auch etwas schief gehen könnte, haben wir uns mit einem Versicherungsmakler zusammen gesetzt. Die Räumlichkeiten selbst sind durch den Vermieter versichert, doch Geschehnisse auf der Veranstaltung selbst, müssen mit einer Veranstaltungshaftpflicht abgedeckt werden, wenn im Falle eines Falles der Veranstalter nicht mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden möchte.

Diese Versicherung haftet, wenn sich jemand auf der Veranstaltung verletzt (Treppensturz, Stolpern, Hängen bleiben an Requisiten, ...), Gegenstände in der Halle durch die Veranstaltung versehentlich zu Bruch gehen u.a..
Eine solche Veranstaltungshaftpflichtversicherung bietet dem Veranstalter die Sicherheit, im Fall der Fälle nicht vollhaftend dafür gerade stehen zu müssen.